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BFH, 09.11.1984 - VI R 194/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 23.03.1983 - I R 182/82
Rechtsbehelfsstelle eines Finanzamts - Einspruch - Veranlagungsdienststelle - …
Auszug aus BFH, 09.11.1984 - VI R 194/83
NVS: Für die Frage, ob der Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht, da die Tatsache bei gehöriger Erfüllung der Ermittlungspflicht hätte bekannt sein müssen, kommt es auf das Kennen bzw. das Kennenmüssen der zuständigen Veranlagungsdienststelle und nicht auf das des Lohnsteueraußenprüfers an, der beim Arbeitgeber des Steuerpflichtigen für den strittigen Zeitraum eine Prüfung durchgeführt hat (vgl. BFH-Urteil vom 23.3.1983 I R 182/82; hier: falsche Versteuerung von Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber).2.